Fördermittel

Da das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung  auf effizienteste Weise die Ressourcen nutzt und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, können Sie Fördermittel beantragen. Wenn Sie sich zum Kauf einer BHKW-Anlage entschließen, so werden Sie vom Staat im Rahmen der ökologischen Steuerreform unterstützt und erhalten als BHKW-Betreiber staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile.

  • Bonuszahlung Anlagen bis 50kW elektrischer Leistung von 4 Ct/kWh auf den selbstgenutzten Strom
    8 Ct/kWh auf den eingespeisten Strom auf 60.000 Vollbenutzungsstunden

  • Bonuszahlung Anlagen bis 100kW elektrischer Leistung von 4 Ct/kWh auf den selbstgenutzten Strom
    8 Ct/kWh auf den eingespeisten Strom für den Leistungsanteil bis 50 kW.
    Für den Leistungsanteil 50 kW bis 100 kW in Höhe von 3 Ct/kWh auf den selbstgenutzten Strom
    6 Ct/kWh auf den eingespeisten Strom auf 30.000 Vollbenutzungsstunden.

  • Reduzierung der EEG Abgabe auf eigenerzeugten Strom auf 40%
  • Befreiung von der Stromsteuer für den selbst erzeugten und genutzten Strom (2,05 Ct/kWh)

  • Erstattung der Energiesteuer für in der KWK- Anlage verbrauchten Brennstoff, z.B. bei Erdgas 0,55 Ct/kWh, Heizöl standart 6,135 Ct./ltr., Flüssiggas 6,06 Ct/kg) Innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre bzw. während des Abschreibezeitraumes bei gewerblich genutzten BHKW-Anlagen.
    Außerhalb der Abschreibung oder nach Ablauf der 10 Betriebsjahre hat der Betreiber Anspruch auf den reduzierten Steuersatz. Dieser beträgt z.B. bei Erdgas 0,442 Ct/kWh, Heizöl standart 4,035 Ct./ltr., Flüssiggas 1,96 Ct/kg)


Auch bei der Anschaffung einer BHKW-Anlage können Sie attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Im Zuge des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau können Sie Kredite zu günstigen Zinskonditionen aufnehmen. Länder, Kommunen und Gasversorger unterstützen ebenfalls durch Förderinstrumente.